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LG Mannheim, 13.07.1994 - 4 S 268/93 |
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- BayObLG, 30.06.1989 - REMiet 4/88
Teilweise Wirksamkeit eines vorausgegangenen Mieterhöhungsverlangens und …
Auszug aus LG Mannheim, 13.07.1994 - 4 S 268/93
Aus diesen Gründen besteht Einigkeit darüber, daß die Regelung in § 150 Abs. 2 BGB für das Mieterhöhungsverfahren nicht gilt (BayObLG, HdM Nr. 34 = WuM 1989, 484 ). - LG Frankfurt/Main, 17.11.1989 - 17 S 73/89
Auszug aus LG Mannheim, 13.07.1994 - 4 S 268/93
Im Hinblick auf diese Rechtsfolge wird von einem Teil der Rechtspr. und der Literatur die Ansicht vertreten, daß in den Fällen der Teilzustimmung eine Abweichung von dem Grundsatz des § 150 Abs. 2 BGB nur gerechtfertigt ist, wenn dem Vermieter die Möglichkeit offen steht, wegen des abgelehnten Teils der Mieterhöhung eine Zustimmungsklage zu erheben (LG Frankfurt/M., WuM 1990, 224 ...). - LG Münster, 02.07.1992 - 8 S 410/91
Auszug aus LG Mannheim, 13.07.1994 - 4 S 268/93
Soweit ersichtlich entspricht dies allgemeiner Ansicht (LG Bonn, WuM 1985, 311 ; AG Hamburg, WuM 1985, 312 ; AG Köln, WuM 1993, 409 ). - AG Hamburg, 06.12.1983 - 42b C 385/83
Auszug aus LG Mannheim, 13.07.1994 - 4 S 268/93
Soweit ersichtlich entspricht dies allgemeiner Ansicht (LG Bonn, WuM 1985, 311 ; AG Hamburg, WuM 1985, 312 ; AG Köln, WuM 1993, 409 ). - AG Neuss, 11.10.1991 - 36 C 231/91
Auszug aus LG Mannheim, 13.07.1994 - 4 S 268/93
Von einem Teil der Rechtspr. wird die Ansicht vertreten, daß diese Rechtsfolge auch dann eintritt, wenn das Mieterhöhungsverlangen den Anforderungen des § 2 Abs. 2 MHG nicht genügt (LG Mainz, WuM 1992, 136 ; AG Neuss, DWW 1992, 344).